außergerichtliche Honorarsätze
Abrechnung nach Aufwand
Stundensatz Sachverständiger:- werktags 8:00-18:00 h: 130,00 €/Std.
Tagessatz Sachverständiger:
- bei Terminen ab 7 bis max. 10 Stunden: 1.200,00 €/Tag
bis max. Arbeitstag von 14 h/Tag: jede weitere Stunde 150,00 €/Std.
Abrechnung nach dem Wert:
Nach der BVS-Richtlinie zur Berechnung von Honoraren für Wertermittlungsgutachten über Immobilien vom August 2016BVS-Richtlinie_zur_Berechnung_von_Honoraren_fuer_Wertermittlungen.pdf
Nebenkosten
An- und Abfahrten
An- und Abfahrten für Ortstermine, Beratung usw.: je km 0,50 € (Fahrtzeitaufwand wird zusätzlich nach dem Stundensatz berechnet)Fotodokumentation, je Foto 1,00 €
Schwarzweißkopien (Duplikate, Anlagen) je DIN A 4 Seite 0,30 €
Farbkopien (Fotodokumentation, Lagepläne usw.) je DIN A 4 Seite 2,00 €
Sonstige Nebenkosten (Post, Fax, Tel., E-mail, usw.) nach Aufwand
Fremdkosten
Fremdarbeiten, Unterauftragnehmer z.B. für Probenahmen, Laboranalysen: nach AufwandGebühren für amtliche Auskünfte: auf Nachweis
auf die Fremdkosten als Regieaufwand des SV: 10 % Aufschlag